10.10.2017

Saugende Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept

Im Regelfall übernehmen Krankenkassen ab mittlerer Harninkontinenz und/oder Stuhlinkontinenz die Kosten für Inkontinenzhilfsmittel. Hierfür muss zuvor durch einen Arzt geprüft werden, ob und welches Hilfsmittel für den Betroffenen notwendig ist. Die Hilfsmittel sind verordnungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Behandlung einer Krankheit (z.B. Dekubitus) erforderlich sind, oder bei einer Erkrankung, bei der nur durch den Einsatz von Inkontinenzhilfsmittel gewährleistet ist, dass eine Teilnahme am alltäglichen Leben erfolgen kann.

Dabei gibt es einen Unterschied zwischen den gesetzlich Versicherten und privaten Krankenkassen. Bei letzteren hängt die Kostenübernahme der Hilfsmittel vom jeweiligen Tarif ab. Hier kann es zu einigen Abweichungen kommen, in welchem Umfang die privaten Krankenkassen die Inkontinenzhilfsmittel erstatten. Genauere Auskunft darüber erhalten Betroffene über ihre Krankenkasse.

Nach Erhalt der ärztlichen Verordnung müssen Betroffene Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen. Diese teilt ihnen die Firmen mit, die sie versorgen dürfen. Das Rezept wird den Leistungserbringern (Apotheken und Sanitätshäuser) übergeben. Je nach Krankenkasse kann es vorkommen, dass diese einen eigenen Leistungserbringer gewählt und nur dieser die Patienten versorgen kann.

Was muss auf dem Inkontinenzrezept stehen?

Das Rezept muss eindeutige Informationen wie z.B. die Diagnose, die Hilfsmittelart nach dem Hilfsmittelverzeichnis (oder die siebenstellige Nummer der Hilfsmittelart), die verordnete Menge sowie den Verordnungszeitraum beinhalten. Die Verordnungsdauer beträgt entweder einen Monat, ein Quartal, oder, bei einer Dauerversorgung, ein ganzes Jahr. Die monatliche Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, jedoch maximal 10 Euro pro Monat. Wurde allerdings die Belastungsgrenze, die bei 2 % des Jahresbruttoeinkommens bzw. bei chronisch kranken Menschen bei 1 % des Jahresbruttoeinkommens liegt erreicht, kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden.

Wo können die Hilfsmittel bezogen werden?

Die meisten Krankenkassen haben Verträge mit bestimmten Lieferanten (Sanitätshäusern, Apotheken usw.) abgeschlossen. Als Versicherter ist es deshalb sinnvoll, bei seiner Krankenkasse nachzufragen, ob man an einen bestimmten Lieferanten gebunden ist oder ob man sich frei und unabhängig die Hilfsmittel besorgen kann.

Gezieltes Blasentraining lindert Beschwerden

Gezieltes Blasentraining lindert Beschwerden

Menschen mit einer überaktiven Blase oder Dranginkontinenz leiden oftmals unter einem starken, nicht zu unterdrückenden Harndrang sowie häufigen Toilettengängen.

Weiter
Diabetes und Blasenschwäche

Diabetes und Blasenschwäche

Diabetes ist eine der weltweit am weitesten verbreiteten Krankheiten. Kann der Umgang mit Diabetes schon belastend sein, stellen Folgeerkrankungen die Betroffenen vor neue Herausforderungen.

Weiter

Eine große Auswahl an aufsaugenden Inkontinenzprodukten für Personen, die Wert auf sicheren Schutz legen.

Produkte entdecken

Produktauswahl

Die richtige Produktauswahl bedeutet sowohl mehr Komfort für den Betroffenen und ein minimiertes Dekubitusrisiko als auch weniger Arbeit für die Pflegenden. Hier finden Sie das passende Produkt.

Produktauswahl

Größe wählen

Die Wahl des passenden Produktes ist entscheidend. Deshalb haben wir einen einfachen Ratgeber für Sie erstellt.

Größe wählen

Cookie – Einstellungen

Diese Seite nutzt Cookies, die technisch notwendig sind und zur Erhöhung der Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit beitragen sowie zu statistischen und Marketingzwecken. Sie können entscheiden, welche Arten von Cookies Sie zulassen möchten.Aktivieren Sie dafür die Checkboxen neben den entsprechenden Cookie-Arten und bestätigen Sie Ihre Auswahl über den Button ‚Auswahl speichern“. Nähere Informationen zu den Cookies erhalten Sie, wenn Sie auf den Button „Details“ klicken und in unseren Datenschutzhinweisen. Die Einstellungen können Sie auch jederzeit direkt in Ihrem Browser ändern. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden.

Einstellungen
Alle auswählen

Diese Webseite verwendet Cookies.

Über den Internetservice TZMO werden Informationen mit Hilfe von so genannten "Cookies" gesammelt. Es sind kleine Dateien, welche Informationen über Präferenzen der Benutzer beinhalten. Sie können vom Benutzer jederzeit gelöscht werden oder der Benutzer kann deren Entstehung durch Verwendung entsprechender, in jedem Internetbrowser eingebauter Mechanismen blockieren.

Die Cookie-Dateien werden für folgende Zwecke verwendet:

a) Technisch notwendige Cookies – sind für den Betrieb der Website und deren Funktionen erforderlich. Anpassung der Inhalte unserer Webseite an die Präferenzen des Benutzers sowie Optimierung der Nutzung von Internetseiten;
b) Statistik-Cookies – zur Erstellung von Statistiken, mittels welcher die Nutzung der Webseite durch die Benutzer besser verstanden werden kann; dies ermöglicht die Verbesserung derer Struktur und Inhalte;
c) Marketing-Cookies – helfen uns dabei den Erfolg der Website zu messen, das Nutzerverhalten zu analysieren sowie unsere Ziele zu verfolgen.

Auf unserer Webseite werden folgende Arten der Cookie-Dateien verwendet: a) Sitzungs-Cookies ("session cookies") und permanente Cookies ("persistent cookies"). Die Sitzungs-Cookies sind temporäre Dateien, welche auf dem Endgerät des Benutzers bis zum Ausloggen, dem Verlassen der Internetseite oder bis zum Ausschalten der Software (des Internetbrowsers) aufbewahrt werden. b) Permanente Cookie-Dateien werden auf dem Endgerät des Benutzers inner-halb des in den Einstellungen der Cookie-Dateien festgelegten Zeitraums oder bis zu deren Entfernung durch den Benutzer aufbewahrt.

Name Funktion Domain Speicherdauer
jstree_open technisch notwendig seni.de Browsersitzung
paneTree technisch notwendig seni.de Browsersitzung
jstree_load technisch notwendig seni.de Browsersitzung
jstree_select technisch notwendig seni.de Browsersitzung
cookiesShow technisch notwendig — Anzeigen des Cookie-Banners seni.de ~12 Monate
fr Cookie von Facebook Pixel .facebook.com ~ 3 Monate
Cookie von Facebook Pixel www.facebook.com Browsersitzung
wd Cookie von Facebook Pixel .facebook.com ~6 Tage
_fbp Cookie von Facebook Pixel .seni.de ~2.5 Monate
sb Cookie von Facebook Pixel .facebook.com ~16 Monate
_fbp Cookie von Facebook Pixel .senilady.de ~3 Monate
datr Cookie von Facebook Pixel .facebook.com ~3,5 Monate
_ga Cookie von Google Analytics/Google Tag Manager .senilady.de ~24 Monate
CONSENT Cookie von Google Analytics/Google Tag Manager .gstatic.com bis 2038-01-01
_gid Cookie von Google Analytics/Google Tag Manager .senilady.de ~24 Stunden
_gat_gtag_UA_98282133_1 Cookie von Google Analytics/Google Tag Manager .senilady.de ~1 Minute
_ga Cookie von Google Analytics/Google Tag Manager .seni.de ~23 Monate

Die Benutzer unserer Webseite können jederzeit Ihre getroffene Entscheidung zu den Cookie-Dateien ändern – Sie können die Cookies deaktivieren und Ihre Einwilligung widerrufen oder Ihre nachträglich erteilen. Die detaillierten Informationen über die Möglichkeiten und Methoden der Verwendung von Cookie-Dateien sind im Hauptmenü Ihres Internetbrowsers – Registerkarte "Hilfe" - enthalten.

Der Betreiber unserer Webseite informiert, dass die Einschränkungen bei der Verwendung von Cookies zur Einschränkung bei der Nutzung von Funktionen, welche auf der Webseite angeboten werden, führen können.